Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieses Dokument legt die allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, unter denen Arbeitgeber*innen die Stellenplattform BFH Studentjobs, welche von den BFH Career Services betrieben wird, nutzen können. Die BFH Career Services behalten sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Bezugs einer Dienstleistung (Veröffentlichung einer Stellenanzeige) auf der Stellenplattform BFH Studentjobs publiziert ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts.

§ 1. Beschreibung der Dienstleistungen

  1. BFH Studentjobs bietet Arbeitgeber*innen die Möglichkeit, Stellenanzeigen zu publizieren. Die Stellenanzeigen richten sich an Student*innen und Alumni*ae der BFH. Je nach Unternehmensform sind Publikationen von Arbeitgeber*innen auf der Stellenplattform BFH Studentjobs kostenpflichtig oder gratis, unterliegen aber in jedem Fall diesen Geschäftsbedingungen.

  2. Um Stellenanzeigen veröffentlichen zu können, müssen sich die Arbeitgeber*innen vorab auf BFH Studentjobs angemeldet haben.

  3. Alle Stellenanzeigen auf BFH Studentjobs müssen eine Hochschulausbildung, die dem Level eines*r BFH-Student*in bzw. -Absolvent*in entspricht, voraussetzen.

  4. Die Arbeitgeber*innen verpflichten sich, ausschliesslich Stellen auszuschreiben, die zum Zeitpunkt der Publikation verfügbar sind.

  5. Stellenanzeigen dürfen nur einzeln, mit nicht mehr als einem Anforderungsprofil, veröffentlicht werden. Insbesondere generische Stellenanzeigen und Links zu anderen Stellenbörsen, die auf internen oder externen Seiten von Unternehmen oder akademischen Institutionen gehostet werden, sind verboten. 

  6. Mit der Publikation einer Stellenanzeige auf BFH Studentjobs akzeptieren die Arbeitgeber*innen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeglicher Wiederverkauf von Dienstleistungen oder Informationen, die von BFH Studentjobs bezogen wurden, an Drittpersonen, ist verboten. Zweigniederlassungen desselben Unternehmens oder derselben akademischen Institution müssen separate Konten haben.

  7. Unternehmen und Organisationen, die mit BFH Studentjobs im Wettbewerb stehen, beispielsweise Betreiber*innen einer eigenen Stellenplattform (nachfolgend «Konkurrent*innen»), sind von der Nutzung von BFH Studentjobs ausgeschlossen.

§ 2. Vertragsabschluss, Vertragsdauer

  1. Die Arbeitgeber*innen wählen die auf BFH Studentjobs zu erbringende Dienstleistung (Veröffentlichung) aus dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorhandenen Leistungsangebot aus.

  2. Der jeweilige Vertrag kommt zustande, wenn BFH Career Services als Betreiber von BFH Studentjobs schriftlich den Auftrag bestätigen oder die Veröffentlichung auf der Stellenplattform BFH Studentjobs stattgefunden hat. Die Schriftform wird durch die Zusendung einer E-Mail gewahrt.

  3. Die Vertragsdauer richtet sich nach den Angaben im Leistungsangebot.

§ 3. Preise, Zahlungskonditionen

  1. Die zum Zeitpunkt des Dienstleistungsbezugs geltenden Preise sind auf www.studentjobs.bfh.ch einzusehen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

  2. Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

  3. Im Falle einer Nichtbezahlung behalten sich die BFH Career Services das Recht vor, Stellenangebote vorzeitig zu deaktivieren und den Zugang zu weiteren Dienstleistungen zu blockieren. In einem solchen Fall haben die Arbeitgeber*innen weder Anspruch auf eine ggf. anteilige Rückerstattung noch auf Kompensation eines allfälligen Verlustes. Säumigen Arbeitgeber*innen wird mit der zweiten Zahlungsaufforderung zusätzlich zum geschuldeten Betrageine Mahngebühr von CHF 30.- verrechnet.

§ 4. Anmeldung und Passwort

  1. Bei der Anmeldung auf BFH Studentjobs werden die Arbeitgeber*innen aufgefordert, ein Konto zu erstellen und persönliche Informationen eines*r Verantwortlichen bekannt zu geben. Die persönlichen Daten des*r benannten Verantwortlichen werden ausschliesslich im Rahmen der Ausführung der BFH Studentjobs-Dienstleistungen verwendet und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die persönlichen Informationen des*r benannten Verantwortlichen können jederzeit im Konto der Arbeitgeber*innen geändert werden.

  2. Die Arbeitgeber*innen sind dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit ihrer Konten, insbesondere der Benutzernamen und Passworte, zu wahren. Die Arbeitgeber*innen werden BFH Career Services unverzüglich über einen allfälligen Missbrauch ihrer Konten informieren. BFH Career Services übernehmen keine Verantwortung für den Fall, dass Arbeitgeber*innen dies unterlassen.

§ 5. Nutzung des Inhalts

  1. Arbeitgeber*innen dürfen die Stellenplattform BFH Studentjobs nur für legale Zwecke nutzen.

  2. Arbeitgeber*innen verpflichten sich, die Dienstleistungen der Stellenplattform BFH Studentjobs ausschliesslich zu Rekrutierungszwecken zu nutzen. Mit der Einrichtung eines Kontos auf BFH Studentjobs bestätigen Arbeitgeber*innen, dass die von ihnen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. 

  3. BFH Career Services behalten sich das Recht vor, Informationen oder Stellenangebote, die dem Ziel der Stellenplattform BFH Studentjobs oder den guten Sitten, der Ethik oder Moral widersprechen, abzulehnen oder zu löschen.

  4. Jede Stellenanzeige von Arbeitgeber*innen wird vor der Publikation von BFH Career Services Die Stellenanzeige von Arbeitgeber*innen wird in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erfassung geprüft. BFH Career Services behalten sich das Recht vor, eine Validierung ohne Begründung abzulehnen.

  5. Arbeitgeber*innen stimmen zu, das Stellenportal von BFH Studentjobs weder zu missbrauchen noch Inhalte weiterzuleiten und den Quellcode von BFH Studentjobs weder zu kopieren noch zu verändern.

§ 6. Zugriff und Nutzung der Lebenslaufdatenbank

  1. Auf der Stellenplattform BFH Studentjobs können seitens der Student*innen und der Alumni*ae der BFH, welche aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur BFH Zugang zur Stellenplattform haben, in einer Datenbank Lebensläufe vorgehalten werden.

  2. Das Nutzen der Lebenslaufdatenbank zu einem anderen Zweck als dem des Anbahnens eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Arbeitgeber*innen sichern zu, alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten. BFH Career Services sind im Falle von vertragswidrigem, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigem Verhalten eines*r Arbeitgeber*in berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperren des Zugriffs oder durch jedes andere taugliche Mittel einzustellen. Eine allfällige Zahlungspflicht des*r Arbeitgeber*in wird davon nicht berührt.

  3. Der Zugriff auf die Lebenslaufdatenbank wird den Arbeitgeber*innen durch Erteilen eines Zugriffscodes (Benutzererkennung, Passwort) ermöglicht. Arbeitgeber*innen verpflichten sich, diesen Zugriffscode geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Der Zugriff auf die Lebenslaufdatenbank ist für jeden erteilten Zugriffscode jeweils nur einer natürlichen Person (in der Regel der*m benannten Verantwortlichen), deren Name den BFH Career Services über die Stellenplattform BFH Studentjobs mitzuteilen ist, erlaubt.

  4. Die Angaben der Arbeitgeber*innen und Nutzer*innen werden ausschliesslich von diesen selbst vorgenommen, so dass BFH Career Services keine Gewährleistung für deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit übernimmt. Ebenso wenig garantiert BFH Career Services eine bestimmte Anzahl von Antworten auf eine veröffentlichte Stellenzeige oder das Vorhandensein einer bestimmten Anzahl von Profilen, die einem bestimmten Suchkriterium entsprechen.

  5. BFH Career Services sind jederzeit berechtigt, die Nutzung der Stellenplattform BFH Studentjobs durch Sperren des Zugriffs oder durch jedes andere taugliche Mittel einzustellen, wenn es sich bei einem*r Arbeitgeber*in um eine*n Konkurrenten*in handelt oder wenn ein*e Arbeitgeber*in Informationen aus der Stellenplattform oder der Lebenslaufdatenbank an Konkurrent*innen weitergibt.

  6. Voraussetzung für das Nutzen des nicht allgemein zugänglichen Bereichs der Lebenslaufdatenbank ist für Student*innen die Immatrikulation an der Berner Fachhochschule und für Alumni*ae eine edu-ID.

  7. Arbeitgeber*innen und Nutzer*innen erklären sich damit einverstanden, dass alle wesentlichen Mitteilungen, die das Nutzungsverhältnis des Stellenportals BFH Studentjobs betreffen, per E-Mail versandt werden, soweit nicht gesetzlich eine andere Form zwingend vorgeschrieben ist.

§ 7. Datenschutz

  1. Sowohl Arbeitgeber*innen als auch BFH Career Services halten sich ans geltende Datenschutzrecht.

  2. Sowohl Arbeitgeber*innen als auch BFH Career Services behandeln Personendaten, welche im Rahmen des Abschlusses und Durchführung des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich.

  3. Weitere Informationen zur Bearbeitung der Daten auf dem Stellenportal BFH Studentjobs finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 8. Haftungsausschluss

  1. Die Dienstleistungen von BFH Career Services stehen grundsätzlich rund um die Uhr und 365 Tage pro Jahr zur Verfügung. 

  2. BFH Career Services übernehmen jedoch keine Garantie für ein zeitweiliges Nichtfunktionieren oder eine Nichtverfügbarkeit der Plattform. Ebenfalls übernehmen BFH Career Services keine Verantwortung für Datenverluste, die durch Ausfälle, Fehler oder bei unsachgemässer Anwendung der Stellenplattform BFH Studentjobs.

  3. BFH Career Services haften nicht für die Richtigkeit der durch Arbeitgeber*innen, sonstige Nutzer*innen oder zugriffsberechtigte Student*innen / Alumni*ae eingestellten oder veröffentlichten Inhalte auf der Stellenplattform BFH Studentjobs.

  4. BFH Career Services übernehmen keine Garantie für die Qualität oder Richtigkeit von Bewerbungen, welche auf die veröffentlichten Stellenanzeigen erfolgen.

§ 9. Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages nicht beeinträchtigt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die betroffene Bestimmung durch eine zulässige und wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

§ 10. Anwendbares Recht

  1. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung eines Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

  2. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.